Unterstützung bei Rechnungstellung
ADEUS unterstützt Kreditinstitute bei der Abrechnung gemäß Gebührenverordnung
ADEUS hat für die Kreditinstitute Hinweise zur Rechnungstellung sowie Blanko-Rechnungsformulare für die Abrechnung entwickelt.
Zum 1.1.2004 sind im Wege des Steueränderungs-gesetzes 2003 neue Pflichtangaben für Rechnungen eingeführt worden, die seit dem Ablauf der Übergangsfrist am 1.7.2004 streng einzuhalten sind. Um einen Vorsteuerabzug geltend machen zu können, ist nun u.a. auch die Angabe einer fortlaufenden Rechnungsnummer, der USt-IdNr. sowie des Ausstellungsdatums verpflichtend. Des Weiteren wird die vollständige Angabe des Namens und der Anschrift des Emittenten gefordert. Ein Anschriftenverzeichnis der von ADEUS betreuten Emittenten stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung. Wir haben unsere Blanko-Rechnungsformulare an die neuen Rechnungsanforderungen sowie an die Änderungen der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute vom 17.6.2003 angepasst und stellen Ihnen diese für Januar 2004, das restliche Jahr 2004 und für 2005 zum Download zur Verfügung.
Zur Aufwandsreduzierung werden die Kreditinstitute für Rechnungen ab dem 1.2.2004 gebeten, Ihre Abrechnungen für die von ADEUS betreuten Emittenten jeweils halbjährlich einzureichen. Als Halbjahre gelten 1.11. -30.04. und 01.05. - 30.10. ADEUS bietet auch Unterstützung bei der Rechnungstellung und bei der Ermittlung der Transaktionszahlen an.
