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Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

04.08.2009 - Am 4. August 2009 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Das Gesetz passt das Aktienrecht dem Internetzeitalter an. Aktionäre werden künftig besser informiert und ihnen wird die Stimmrechtsausübung erleichtert. Zusammen mit einer Vereinfachung des Vollmachtsstimmrechts der Banken will das Gesetz die Präsenz von Aktionären in der Hauptversammlung erhöhen.

Das ARUG erschwert sogenannten "räuberischen Aktionären" das Geschäft und enthält zudem eine für die Praxis wichtige Neuordnung des Fristenregimes im Vorfeld der Hauptversammlung.

Die wesentlichen Bestimmungen dieses Gesetzes treten allerdings erst am 1. September 2009 in Kraft.

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