Neue Möglichkeiten der Namensaktie mit Risikobegrenzungsgesetz und ARUG
01.10.2009 - In der Ausgabe Oktober des GoingPublic Magazins erläutert Geschäftsführer Klaus Schmidt, wie Emittenten von den neuen Möglichkeiten des Risikobegrenzungsgesetzes und des ARUG profitieren können und warum sich diese nur sinnvoll mit der Namensaktie realisieren lassen.
"Der elektronische Versand von HV-Unterlagen, der von Namensaktiengesellschaften schon seit einigen Jahren vorangetrieben wird, ist bei Inhaberaktien äußerst schwierig umzusetzen. Auch neue Instrumente wie Briefwahl und elektronische Abstimmung sind nur dann sinnvoll einzusetzen, wenn man seine Aktionäre kennt."

