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Allianz Vorreiter bei der Umsetzung des ARUG

21.01.2010 - Als eine der ersten deutschen Publikumsgesellschaften hat die Allianz SE im Rahmen der Umsetzung EU-Aktionärsrechterichtlinie bereits auf ihrer Hauptversammlung im April 2009 eine Ermächtigung für eine elektronische Ausübung des Stimmrechts und die elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung in ihre Satzung aufgenommen - eine Satzungsänderung, die Signalcharakter für alle großen deutschen Publikumsgesellschaften haben dürfte.

Beide Verfahren (Briefwahl und direct voting) dienen demselben Ziel: Die Stimmrechtsausübung grenzübergreifend zu fördern und im Inland weiter abzurunden. Die Allianz ist daran interessiert, dass ihre Aktionäre alle Möglichkeiten der Stimmabgabe nutzen können und ihr Stimmrecht auch ausüben. So will man weitere Aktionärskreise gewinnen und die HVPräsenz im In- und Ausland mittel- bis langfristig weiter erhöhen.

Die Allianz hält die Briefwahl (sowohl papiergebunden als auch online über Internet) derzeit für die praktikablere Lösung.
Bei der Gegenüberstellung direct voting und Online-Briefwahl favorisiert die Allianz zum jetzigen Zeitpunkt die zweite Alternative, da man sie für die derzeit einfachere und beherrschbarere Variante hält. Der höheren Komplexität beim Direct Voting im Vergleich zur Online-Briefwahl steht derzeit zumindest für große Hauptversammlungen wenig erkennbarer Mehrwert gegenüber.


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