Kostenvorteile

Bei Namensaktien laufen viele Prozesse zentral über das Aktienregister und nicht über eine Vielzahl von Depotbanken. Daraus ergeben sich neben der Prozesshoheit und besseren Ausgestaltungsmöglichkeiten vor alle deutliche Kostenvorteile.

  • Ausgestaltungsmöglichkeiten von Prozessen bei der Gesellschaft
  • Optimierung der Postversände (insbesondere Portooptimierung und Vermeidung von Doppelversand wegen Mehrfachdepots)
  • Einsparung von Druck- und Versandkosten durch Nutzung von elektronischer Kommunikation mit den Aktionären für die HV-Einladung, Informationsschreiben zu Kapitalmaßnahmen und für Newsletterversände
  • Transparenz und Planbarkeit aller anfallender Kosten

Eine Gesellschaft mit Namensaktien kann ihre Aktionäre aus dem Aktienregister ohne Umweg über die Depotbanken direkt anschreiben und die zugehörigen Versandprozesse aktiv mitgestalten. Das gilt vor allem für den Einladungsversand zur Hauptversammlung, aber auch für IR-Informationen.

Der entscheidende Kostenvorteil liegt darin, dass die Gesellschaft Umfang und Prozesse und damit die Kosten selbst steuern kann und nicht mit jeder Bank nach der Verordnung zum Auslagenersatz abgerechnet werden muss. Zu den weiteren Vorteilen auf der Kostenseite gehört die Portooptimierung, die sich ebenfalls signifikant  auf die Versandkosten auswirkt. Außerdem wird ein Doppelversand für Mehrfachdepots eines Aktionärs vermieden.

Des Weiteren können mit der Namensaktie auch die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten aktionärsfreundlich und effektiv für den Versandprozess eingesetzt werden. Neben dem Wegfall von Druck- und Portokosten werden so auch internationale Investoren zeitnah in die Kommunikation einbezogen.